Laut der Aussage eines Samsung Mitarbeiters soll die Funktion „Eye Scroll“ beim Samsung Galaxy S4 den entscheidenden Unterschied zwischen anderen Smartphones erzielen. Ein Bestätigung von offizieller Seite gibt es zwar noch nicht, jedoch spricht dafür, dass Samsung sich Markenrechte an der Bezeichnung „Eye Scroll“ in den USA und Europa schützen lassen hat. Frei übersetzt ist mir dieser Funktion das Bedienen des Smartphones unter bestimmten Applikationen (E-Book, Webbrowser etc.) mit den Augen gemeint. Hierfür dient die Frontkamera die die Augebewegungen beobachten soll und sollte der Blick nahe an den Rand des Smartphones gelangen so wird weitergeblättert bzw. weitergescrollt. Inwieweit diese Funktion dann auch wirklich problemlos funktionieren wird und für den Nutzer nicht als störend empfunden wird, durch beispielsweise unbeabsichtigtes scrollen, bleibt abzuwarten. Die Vorstellung des Samsung Galaxy S4 findet am 14. März 2013 in New York statt.